In diesem Beitrag verbinden wir verschiedene ähnliche Professionen die sich mit Schutz von Personen und Orten oder mit Vollstreckung befassen. Manche der Beschreibungen können sich etwas überschneiden.
Wachen gibt es nicht nur bei der herrschenden Ordnungsmacht, auch in unserem „geschäftstüchtigen“ Metier. „Wachen“ unterscheiden wir in Türsteher, Hauswachen und Leibwachen.
Türsteher werden an zugangsbeschränkten Orten eingesetzt, die einen gewissen Publikumsverkehr haben, um Sicherheit, Kontrolle und eine angemessene Atmosphäre zu gewährleisten. Solche Orte können Tavernen, Rauschhöhlen, Schwarzmärkte, illegale Glücksspiele, Hinterhofhauereien oder Hinterzimmer sein. Türsteher helfen dabei, die Sicherheit von Gästen, Mitarbeitenden und anderen Wesen im Schutzbereich zu gewährleisten, indem sie potenziell gefährliche oder ungewollte Situationen erkennen und eingreifen. Sie überwachen den Zugang zu bestimmten Orten und stellen sicher, dass nur autorisierte Personen oder passendes Publikum eintritt. Türsteher können auch für Gästebetreuung eingesetzt werden und Unterstützung oder Informationen anbieten. Türsteher sollten gleichermaßen eine Silberzunge haben, als auch die allgemein verständliche Sprache der Gewalt sprechen – je nachdem was grade gefragt ist.
Hauswachen sind damit beauftragt, ein bestimmten Ort zu überwachen und zu schützen. Das kann ein Haus oder Anwesen sein – aber auch ein geheimes Versteck oder Lagerhaus. Die Aufgaben einer Hauswache können je nach Bedürfnissen variieren:
- Sicherheitspatrouillen rund um das Schutzobjekt, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren.
- Betreuung von Sicherheitsmaßnamen umfasst die Kontrolle und Pflege von Alarm- oder Schadensfallen, aber auch die einfache Verschluss- und Zustandskontrolle von Türen, Toren, Fenstern, Geheimgängen. Ebenso kann es die Pflege von Wachhunden (oder schlimmerem) beinhalten.
- Zugangskontrolle um sicherzustellen, dass nur autorisierte Wesen Zutritt zum Grundstück haben und Besucher oder Lieferungen entsprechend überprüft werden.
- Notfallbereitschaft um bei einem Einbruch, Feuer, der Verletzung von Bewohnern entsprechende Reaktionsmaßnahmen auszulösen.
- Allgemeine Betreuung des Schutzobjektes kann auch dazugehören: Instandhaltung, Bewässern von Pflanzen, das Einsammeln von Post oder die Koordination von Reparaturen.
Leibwachen beschützen eine oder mehrere Schutzpersonen vor möglichen Gefahren. Leibwachen sollen potenzielle Bedrohungen oder Angriffe erkennen und abwehren. Besonders ist dabei, dass Leibwachen sich mit den Schutzpersonen bewegen und ihre Schutzleistung mobil und an vielen verschiedenen Orten gewährleisten müssen. Leibwachen sollten gut ausgebildet und sehr vertrauenswürdig sein. Die erforderliche Anzahl und Art der Leibwachen sowie der genutzten Einsatztaktiken und Ausrüstung können je nach Bedarf und Risiko stark variieren. Typische Aufgaben sind:
- Physischer Schutz der Schutzperson durch Abschirmung, Abwehrtechniken oder aktive Verteidigung.
- Ständige Überwachung und Risikoanalyse der Umgebung um potenzielle Gefahren oder verdächtige Aktivitäten zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen um Risiken zu minimieren.
- Reisebegleitung der Schutzperson umfasst nicht nur die Begleitung der Schutzperson, sondern auch die rechtzeitige Absicherung des Ankunftsortes.
- Vorbereitung auf Verletzungen der Schutzperson, unmittelbare Planänderungen oder kritische Ereignisse. Dazu gehört es immer einen Plan B zu haben und Ausweich- und Fluchtorte zu kennen.
Schläger und Vollstrecker erfüllen den Willen anderer Wesen gegen Bezahlung. Dieser Wille kann verschiedene Ausprägungen und Überschneidung mit anderen „Wachen-Typen“ haben: Schutz einer Person oder Örtlichkeit, Eintreiben von Schulden, Einschüchterung oder Dominanz über andere Wesen, Gruppen oder ein Geschäft, aber auch handfeste Strafaktionen oder Sicherstellung, dass bestimmte Regeln oder Vereinbarungen eingehalten werden. Neben den offensichtlich erforderlichen Fähigkeiten der körperlichen gewaltsamen Auseinandersetzung, sollten Schlägerinnen einen gewissen Spaß an der Sache haben. Erste Hilfe für sich selbst kann auch nicht schaden – denn man steckt auch für Andere ein. Als Schläger kann man in einer Bande “angestellt” oder “freischaffend” tätig sein. So oder so sind Schläger und Schlägerinnen in fast jedem Geschäftsfeld gefragt.