Im schurkischen Handwerk haben wir oft Berührungspunkte mit dem Spielthema „Gift“. Bei der „Spielmechanik Giftwirkung“ geht es primär darum, eine „Wirkungsinformation“ als „Rollenspielangebot“ zu übermitteln, ohne das Rollenspiel durch umfassende OT-Unterbrechungen (Erklärungen und Absprachen) zu stören. Gifte können verschiedene Formen haben: Flüssig, klebrige Masse, Pulver, Granulat, getrocknete Pflanzen, Rauch – sind jedoch immer als Requisiten zu behandeln.
Sicherheitsgrundsätze
Völlig unabhängig davon, was irgendwo in einem Regelwerk steht und basierend auf gesundem Menschenverstand (und im Zusammenhang mit dem deutschen Strafgesetz) – müssen diese Grundsätze eingehalten werden. Diese Grundsätze gelten für rollenspielerische Requisiten der Gifte, Tränke und Rauschmittel gleichermaßen.
Grundsatz 1 „Herstellung“: Tränke und Gifte sind Requisiten. Diese Requisiten sind so herzustellen, dass keine Gefahr bei einem Konsum oder Hautkontakt von ihnen ausgehen kann. Sie müssen so gestaltet sein, dass niemals-never-ever eine Situation entstehen kann, in der aufgrund eines Missverständnisses oder einer Unachtsamkeit eine gesundheitsschädliche Substanz in einen Menschen gerät.
Grundsatz 2 „Anwendung“: Requisiten dürfen nur „selbstbestimmt“ inkorporiert (geschluckt, eingeatmet, hautresorbiert) werden. Als Anwender/in darfst dein Gegenüber niemals in die Situation bringen, dass unbewusst oder fremdbestimmt etwas geschluckt, eingeatmet oder auf Haut gestrichen wird. Auch ungewollte Wirkung durch Rauch oder Pulver auf Augen und Schleimhäute ist nicht erlaubt .
Grundsatz 3 „OT-Beschreibung“: Die Requisite muss einen OT-Hinweis enthalten, worum es sich hierbei handelt. Dies unterstützt Grundsatz 2 und hilft beim Rollenspiel.
Spielgrundsätze
Grundsatz 1 „Rollenspielangebot“: Vergiftung sollte immer ein „Rollenspiel-Angebot“ sein und keine „verpflichtende Form der Umsetzung“ einnehmen.
Grundsatz 2 „Opferregel“: Überlasse deinem Opfer die Art und Weise das Gift zu bespielen. Ein schwaches Gift kann intensiv bespielt werden – ein starkes Gift kann nur kurz und leicht bespielt werden. Vielleicht bespielt das Opfer das Gift auch garnicht – das ist dann halt so.
Grundsatz 3 „Verpacke das OT in ein IT“: Ärgere dich nicht OT, wenn ein Opfer ein Gift garnicht -oder nicht ausreichend- bespielt. Erfinde IT Begründungen dafür, wenn ein Opfer eine Vergiftung OT nicht bespielen möchte: Vielleicht war das Gift gepanscht oder verdorben, das Opfer immun oder resistent – das Opfer von den Göttern beschützt – oder vielleicht ist irgendwas anderes unerklärbares schiefgegangen?
Tränke und Trank-Gifte
Tränke und Trank-Gifte werden oral aufgenommen (natürlich nur im Rollenspiel). Die Requisitengestaltung von Tränken und Giften ist fast gleich, die Spielmechanik jedoch unterschiedlich. Gifte werden im Rollenspiel ohne das Einverständnis und Wissens des Opfers in schadhafter Absicht angewendet – Tränke und Rauschmittel werden „selbstgewollt“ in heilender (oder berauschender) Absicht angewendet. Diese Anwendungsmöglichkeiten müssen im Rollenspiel „verpackt“ werden. Dies kann mit verschiedenen Methoden erreicht werden.
Methode 1 „Regelbuch und Label“: Im geltenden Regelwerk der Veranstaltung sind die Wirkungen von Tränken und Giften ausführlich beschrieben und es wird erwartet, dass alle Teilnehmenden diese Regeln kennen. Tränke und Gifte sind ausschließlich mit einem einzigen kleinen Label (Schlagwort) beschriftet. Bei einer Anwendung wird dieses Label OT ohne tiefergehende OT-Erklärung genannt oder ausgerufen – es gilt dann die im Regelwerk beschriebene Wirkung. Bei einer Giftanwendung kann auch OT und verdeckt eine kleine Karte übergeben werden.
Methode 2 „Beschreibung auf Zettel / Etikett“: Wenn Trank, Gift oder Rauschmittel etwas „ganz besonderes“ sind oder es kein ausführliches Regelwerk gibt, kann das Rollenspielangebot durch einen kleinen OT-Beipackzettel mit einer Erklärung der Wirkung transportiert werden. Solcher ein Zettel kann sich an der Requisite befinden oder dem Opfer OT-verdeckt als „Giftkarte“ übergeben werden.
Methode 3 „Einsatz von Spielleitung (SL)“: Wenn du möchtest, dass eine Giftwirkung stark verzögert als Rollenspielangebot bekannt gemacht wird, oder du OT keinen Kontakt zu dem Opfer haben möchtest, kannst du versuchen eine SL einzubinden, um die Wirkung mit dem Opfer zu besprechen. Denke daran, dass SL oft stark eingebunden und nicht immer spontan verfügbar sind. Natürlich muss die „Vergiftung“ vorher von dir bespielt werden.
Methode 4 „Eigenes OT-Telling“: Nachdem eine Vergiftung von dir bespielt wurde, kannst du das Opfer zeitverzögert OT ansprechen und die Vergiftung bekannt geben. Hier kannst du auch klar formulieren welche Wirkung dein Rollenspiel-Angebot umfasst.
Klingengifte
Nadel- und Klingengifte sind meist klebrige Substanzen, die auf eine Klinge, einen Dorn, eine Nadel oder eine Falle aufgebracht werden. Im LARP wird dies nur mit einer Requisite angedeutet, es darf nichts auf Gewandung oder Haut von anderen Spielern und Spielerinnen geschmiert werden. Nur die wenigsten Klingengifte wirken sofort.
Methode 1 „Ausrufen mit Label“: Wenn im Regelwerk die Wirkungen beschrieben sind, kann mit einfachen Labels gearbeitet werden
Methode 2 „Ausrufen mit IT-Formulierung“: Du kannst in einem Kampf einfach IT-ankündigen, dass deine Klinge vergiftet ist, z.B. bei Todesgift „Meine vergiftete Klinge wird dir einen langsamen Tod bescheren!“ oder bei Lähmungsgift „Ich brauche dich nur einmal mit meiner vergifteten Klinge zu treffen und deine Glieder werden schwer wie Blei!“
Methode 3 „Aufkleber“: Aufkleber eignen sich bei der Simulation von heimlich angebrachten Nadelgiften. Ein kleiner roter kreisförmige Aufkleber wird mit einer Rollenspielaktion auf Kleidung oder Haut aufgebracht. Auf dem Aufkleber könnte die Giftart stehen. Derartige Aufkleber müssen natürlich so gestaltet sein, dass sie keine Gewandung beschädigen.
Sonstige Gifte
Rauchgifte können durch farbige Rauchkörper oder durch intensiven Geruch von Räucherstäbchen dargestellt werden. Bei Rauchkörpern ist viel zu beachten. Einige Rauchkörper stoßen farbigen Rauch aus, der auf Umgebung (Wände, Zeltwände, Boden, Gewandung) abfärbt. Je nach Einsatzmittel müssen Aspekte der Brandsicherheit beachtet werden.
Hautkontaktgifte von Fallen, giftigen Pflanzen oder Wesen werden am Besten per Regelwerk oder Telling bespielt.
Giftige Tiere (Skorpione, Schlangen, Spinnen, Insekten, Frösche, Fabelwesen) werden manchmal in Taschen als Diebesfallen, in abgelegter Kleidung oder Betten als Angriffsmittel (oder weil die Natur halt ist wie sie ist) platziert. Wir empfehlen hier Gummitiere mit einem kleinen Etikett.
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