Diebstahl und Einbrüche im LARP erscheinen auf den ersten Blick als spannendes schurkisches Abenteuer und verlockende Verdienstmöglichkeit, doch die OT-Schattenseiten und Eskalationsmöglichkeiten sind hoch. Meistens basiert dies auf Unkenntnis von geeigneten und OT-rechtssicheren Spielmechaniken. Einfach gesagt: Die Chance, dass es für alle Beteiligten unschön wird und OT-Schaden entsteht, ist hoch.
Schurkenspiel muss OT-Rechtssicherheit in allen Taten sein. Keine Rollenspielhandlung darf geltendes OT-Recht brechen. Veranstalter einer Con können gewisse Diebesspiel-Mechanismen vorgeben – jedoch können sie nicht in geltendes OT-Recht eingreifen.
Dieser Beitrag soll die OT-rechtliche Perspektive in Zusammenhang mit Spielmechaniken bringen und auf Schwierigkeiten im Rollenspiel von Diebstahl/Einbruch hinweisen. In anderen Beiträgen stellen wir dann einzelne geeignete Spielmechaniken vor.
„Dieben“ ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine im LARP gespielte kriminelle Handlung, bei der ein beweglicher Gegenstand den Besitzer wechselt, der Eigentümer damit aber OT einverstanden ist oder das OT-Einverständnis unmittelbar eingeholt wird. „Dieben“ sollte so so oft wie es geht, vom „OT-Diebstahl“ begrifflich abgegrenzt werden. Manchmal gibt es hier aber eine Begriffsunschärfe, die zu tolerieren ist. Grundsätzlich diebbare Gegenstände können vom Veranstalter oder Eigentümer definiert werden. Typisch diebbare Gegenstände sind LARP-Münzen, Artefaktkarten oder besonders gekennzeichnete Gegenstände. Es gibt noch viele weitere Spielmechaniken.
Der Eigentümer kann festlegen wie mit einer bewegliche Sache verfahren wird. Er kann festlegen, wer den Besitz über sein Eigentum ausüben darf. Es gibt den mittelbaren Besitz (Gegenstand ist nicht unmittelbar im Verfügungsbereich, aber immer noch im rechtlichen und theoretisch physisch erreichbaren Verfügungsbereich) und den unmittelbaren Besitz (Gegenstand direkt verfügbar). In unserem Kontext: Obwohl die Schatzkiste von Hans grade in Susis unmittelbarem Besitz im Lager X ist – ist immernoch Hans der Eigentümer. Susi hat Hans gegenüber bestimmte Pflichten, was die Schatzkiste angeht. Der rechtmäßige Besitzer darf eine bewegliche Sache nur mit Einverständnis des Eigentümers weitergeben oder im Zustand verändern. Es muss also immer klar sein, ob eine Sache weitergegeben werden darf.
Sachbeschädigung begeht, wer rechtswidrig (unerlaubt) eine fremde Sache beschädigt, zerstört oder das Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Beispiel: Bricht ein IT-Dieb eine wunderschöne verschlossene Kiste tatsächlich physikalisch auf, so hat er/sie sich OT strafbar gemacht. Das selbe gilt für das beschädigen von Gürteltaschen, Kleidung, Zelten, Requisiten und vielem mehr. Auch wenn der Schaden oft nur gering ist, verursacht er oft großen vermeidbaren Ärger. Sachbeschädigung ist praktisch nie erlaubt. Vermeide immer Sachbeschädigung!
- Das reale Aufbrechen von Türen, Deckeln, Kisten, Schlössern, Scharnieren und anderen physisch-mechanischen Sicherungseinrichtungen
- Das Öffnen von Gürteltaschen bei dem eine Beschädigung passiert.
- Das Beschädigen oder Verändern von Requisiten (z.B. das herausbrechen von Edelsteinen)
Zur einwandfreien Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache (§ 929 Einigung und Übergabe) ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums. Diese Einigung kann indirekt, auch schriftlich, gegeben werden. Es gibt also Möglichkeiten, ohne spielbrechende OT-Absprachen das Eigentum oder den (temporären) Besitz einer Sache zu übertragen.
Konkludentes Handeln ist ein erkennbar schlüssiges Verhalten oder eine stillschweigende Willenserklärung im Rechtsverkehr. Grundsätzlich ist die Besitz- und Eigentumsübertragung ein Rechtsakt, ähnlich einem Vertrag. Wenn eine Person einen erkennbaren Willen zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, kann solch ein Vertrag auch ohne ausdrückliche verbale oder schriftliche Willenserklärung zustande kommen. Einfach gesagt: Ist eine Eigentumsaufgabe klar erkennbar (etwa durch vereinbarte Spielmechaniken – kann eine Sache in Eigentum oder Besitz genommen werden (wenn dem nicht höherwertigere Rechte entgegenstehen).
Bei der Dereliktion wird das rechtliche Eigentum von beweglichen Sachen aufgegeben. Eine andere Person könnte sich diese bewegliche Sache dann aneignen. Dieses Rechtskonstrukt gilt häufig bei Gegenständen, die mit der Absicht der unkontrollierten erlaubten Weitergabe ins Spiel gebracht werden. Allerdings gilt die Eigentumsaufgabe nur so lange, bis jemand sich den Gegenstand mit der Absicht der Eigentumsübernahme aneignet. Einfach gesagt: Wer es findet oder erbeutet – dem gehört es auch OT. (Natürlich gibt es viele Regelungen im Fundsachenrecht, doch die behandeln wir hier nicht.)
Die Irrtümer des Diebens
Wir finden: Das ist eine sehr schwache und eindimensionale Aussage. Die reine Ablehnung von Schurkenspiel benennen wir klar als inkonsequente, spielstörende und jammerhafte Rosinenpickerei. Meist fehlen hier Rollenspielkompetenzen, Opferbereitschaft oder rollenspielerische Weitsicht. Es ist unglaublich wichtig, dass Schurkenspiel nicht konsumiert und geeignete Mechanismen nutzt, um erkennbare Weiterspielmöglichkeiten anzubieten. Wenn dies nicht passiert, halten wir die Ablehnung oder Abminderung von Konsequenz im Sinne der „Opferregel“ von „schlechtem, unfairen und Rollenspiel-beendendem Schurkenspiel“, je nach Situation für absolut gerechtfertigt.
- nur unter Einhaltung von klaren Spielregeln und Kooperativ funktionieren kann
- stets rechtlich einwandfrei, also unter Konsens und/oder Willenserklärung durchgeführt werden darf
- für beide Seiten spielfördernd sein sollte
- von beiden Seiten erstmal angenommen werden sollte, um neues späteres Spielpotenzial zu entdecken
- ein Konfliktspiel-ANGEBOT gemäß Opferregel sein muss
- eine schöne Show, ein Vor- und Nachgeplänkel beinhalten sollte
- nicht immer „taktisch maximaleffektiv oder -konsequent“ sein muss